AGB
AGB
AGB Immobilien Ulrich Gräff
- Die
Maklertätigkeit der Firma U G Immobilien bezieht sich auf den Nachweis
und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen. Ein
Anspruch auf Courtage kommt zustande, wenn durch unsere Nachweis- und
Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit
genügt.
- §1.Unsere Angebote basieren auf
den uns vom Auftraggeber erteilten Informationen. Sie sind freibleibend
und unverbindlich. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine
Haftung. Diese müssen vor Vertragsabschluss vom Käufer bzw. Mieter
überprüft werden. Irrtum und Zwischenverkauf–Vermietung sind
vorbehalten. Schadensersatzansprüche der Firma Immobilien Ulrich Gräff gegenüber sind
ausgeschlossen.
- §2.Alle Mitteilungen bzw. Angebote sind
ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln;
sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weiter
gegeben werden. Der Auftraggeber bzw. Interessent haftet für den durch
Zuwiderhandlung entstandenen Schaden. Wird aufgrund der weiter gegebenen
Informationen das Rechtsgeschäft durch oder mit einem Dritten
abgeschlossen, so haftet auch der Auftraggeber bzw. Interessent in
voller Höhe für die Maklercourtage.
- §3Die Bekanntgabe des Objektes geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufs/der Vermietung. Falls dem Auftraggeber bzw. Interessenten ein Objekt bereits bekannt ist, muss er dies der Firma UG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzeigen, wobei die Quelle der vorigen Kenntnis präzise und nachweisbar anzugeben ist. Ansonsten gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
- §4.Die Courtage ist fällig bei
Vertragsabschluss durch den Notar und zahlbar bis spätestens 5 Werktage
nach Rechnungsstellung.
- §5 Die Maklercourtage wird wie folgt berechnet:
1. Die Courtage für den Verkauf von bebautem und unbebautem Grundbesitz und Eigentumswohnungen beträgt für Käufer 6,25 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.Die Courtage für Wohnungsvermietung beträgt für den Mieter 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Erfolgt statt des Verkaufs eine Vermietung, so ist bei Vertragsabschluss die übliche Mietcourtage zu zahlen. Erfolgt innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrages ein nachträglicher Ankauf durch den Mieter, verpflichtet dies zur Zahlung der Verkaufscourtage, unabhängig von der bereits gezahlten Vermietungsgebühr.
4. Die Übertragung der Rechte an einem Grundstück durch andere Rechtsformen ist einem Verkauf gleichzusetzen.
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- §6 Die Courtageansprüche bleiben auch bestehen, wenn:
1. Der geschlossene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes gegenstandslos oder durch Wirksamwerden einer auflösenden Bedingung erlischt oder durch sonstigen Grund nicht erfüllbar wird.
2. Der Interessent das Objekt in einer Versteigerung erwirbt.
3. Der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertragliche Inhalt nicht wesentlich von dem Angebotsinhalt abweicht.
4. Aufgrund unserer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit die Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen und es zum Vertragsabschluss kommt. Bei direkten Verhandlungen ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen und uns deren Inhalt unaufgefordert mitzuteilen.
§7. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die generellen gesetzlichen Vorschriften.
§9. Benutzt ein Interessent bzw. Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche mit unseren in Widerspruch stehen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§10. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt 48599 Gronau als vereinbart.
- Gronau, 31.Dezember 2018